Am Donnerstag, 14. Juli 2005 08:23 schrieb Sebastian Damm: > Am 13. Juli 2005 schrieb Thorsten Dikmann: ... > > bestimmte Texte an eine E-Mail anfüge, z.B. "diese E-Mail wurde auf > > Viren geprüft" wenn ich Mails von meiner privaten Adresse aus schicke? ... > Bei solchen Signaturen ist man also dann auch rechtlich in der > Verantwortung, dass die Tatsache auch zutrifft. Das würde sich notfalls belegen lassen. Mit dem Satz von Thorsten wird keine Aussage über das Ergebnis der Prüfung oder die tatsächliche oder auch nur vorgebliche Virenfreiheit gemacht. Wie würden notfalls die Konsequenzen dieser - zugegeben spitzfindigen - Argumentation aussehen? Dergleichen wurde und wird sicherlich im allg. Geschäftsverkehr, auch mit Endkunden, durchaus verwendet. Viele Grüße! Eckard